Das Mietrechtsanpassungsgesetz hat den Vermietern nicht nur die Mietpreisbremse beschert, sondern seit 1. Januar 2019 gibt es für Modernisierungsmieterhöhungen erhebliche Änderungen.

Inhalte des Online-Seminars

Der Vermieter darf von den Modernisierungskosten anstelle von 11 % nur noch 8 % auf die Jahresmiete umlegen.

Es wurde für Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen erstmals eine Kappungsgrenze eingeführt, die man sonst nur bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kennt.

Danach darf bei Modernisierungsmieterhöhungen die monatliche Miete innerhalb eines Zeitraums von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR/m² Wohnfläche erhöht werden. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR/m² Wohnfläche, beträgt die Kappungsgrenze 2 EUR/m² Wohnfläche.

Eine wesentliche Änderung stellt die Einführung eines vereinfachten Verfahrens für Modernisierungsmieterhöhungen bis zu einer Investitionssumme von 10.000 EUR pro Wohnung dar. Das vereinfachte Verfahren soll es dem Vermieter ermöglichen, bei einer Maßnahme bis zu 10.000 EUR pro Wohnung eine Mieterhöhung gegenüber dem Mieter einfacher durchsetzen zu können. Beim vereinfachten Verfahren darf der Vermieter Erhaltungskosten pauschal mit 30 % in Abzug bringen, was eine erhebliche Erleichterung für Vermieter darstellt, da nicht selten über den Erhaltungsaufwand gestritten wird.

In diesem Online-Seminar erfahren Sie alle wichtigen Änderungen zur Modernisierungsmieterhöhung. Sie werden darüber informiert, wie eine Modernisierungsmaßnahme richtig angekündigt wird. Anhand von Beispielen werden Ihnen die wichtigsten Neuerungen, insb. die Kappungsgrenze und das vereinfachte Verfahren erläutert.

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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