Die Gründe für Forderungsausfälle in Steuerberatungskanzleien liegen u. a. in der Zahlungsmoral und möglichen Liquiditätskrisen der Mandanten. Aber auch am Steuerberater selbst, weil er nicht alles abrechnet, die Abrechnungen z. T. fehlerhaft erstellt oder nicht konsequent beitreibt. So kann ein Kanzleiinhaber leicht in die Gefahr des Widerrufs der Bestellung wegen Vermögensverfalls geraten.
Bereits seit 2008 eröffnet § 64 StBerG Steuerberatern die Möglichkeit, ihre Forderungen unmittelbar nach Rechnungsstellung zu verkaufen und auf diese Weise sofort Liquidität zu generieren (Factoring) – oder weitergehend – den Forderungsausfall zu versichern (echtes Factoring). Dabei ist nicht einmal die Zustimmung der Mandanten erforderlich, wenn es sich beim Factoringunternehmen um einen Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe handelt. Das Factoring hat im Wesentlichen 3 Funktionen: Finanzierung, Dienstleistung und Versicherung bzw. Sicherheit. Daneben kann der Steuerberater auch das reine Forderungsmanagement wählen, ohne Abtretung der Forderung.
In dem Online-Seminar wird aufgezeigt, welche vielfältigen Vorteile das Factoring für den Steuerberater bringt und welche Kosten entstehen. So, wie der Steuerberater seine eigene Liquidität durch Factoring positiv steigern kann, ist dies auch bei seinen Mandanten möglich. Dadurch ergibt sich eine Win-Win-Situation, wodurch beim Steuerberater nochmals eine Verbesserung seiner Außenstände erzielt werden kann, weil seine Mandanten selbst über eine bessere Liquidität verfügen.
Im Detail werden u. a. folgende Aspekte näher beleuchtet und mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung vorgestellt:
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.