Wird eine betriebliche Tätigkeit als Zusammenschluss mehrerer Personen ausgeübt, kann diese Personengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen. Dabei ist der Begriff der Mitunternehmerschaft gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr beruhen die Definition und die Voraussetzungen auf Entscheidungen der Rechtsprechung.

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Inhalte des Online-Seminars

Die steuerlichen Rechtsfolgen sind hingegen im Gesetz vorgegeben, insbesondere § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist hierzu prägend. Gegenstand des Online-Seminars sind für die Praxis wichtige Entwicklungen in Finanzverwaltung und Rechtsprechung zur Aufnahme neuer Mitunternehmer in Einzelpraxen und Sozietäten von Freiberuflern. Es behandelt u. a. eine aktuelle Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen, in der die Finanzverwaltung für Einbringungsvorgänge gem. § 24 UmwStG, die zu Buchwerten erfolgen, keinen Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich mehr verlangt.

Zudem hat der BFH mit mehreren Urteilen zur Mitunternehmerstellung von Nullbeteiligungsgesellschaftern und Briefkopfpartnern entschieden. Schließlich hat der BFH die Aufnahme eines Neugesellschafters nach einer Variante des sog. Gewinnvorabmodells als Veräußerung und Anschaffung eines Teilmitunternehmeranteils und nicht als reine Gewinnverteilungsabrede qualifiziert. Neben diesen aktuellen Entscheidungen widmet sich Ihr Referent in diesem Online-Seminar insbesondere folgenden Schwerpunkten:

  • Beibehaltung der Einnahmen-Überschussrechnung nach Einbringung
  • Nullbeteiligung
  • Behandlung des Gewinnverzichts
  • Abfärben durch Pauschalvergütungen bei Ärzten
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Mitarbeiter in der Finanzverwaltung

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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