In der heutigen Arbeitswelt ist eine ständige Weiterbildung unabdingbar. Bei den Aufwendungen für solche berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben im Grundsatz voll abziehbaren Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren Ausbildungskosten. Dabei hängt es vom Einzelfall ab, welche der Alternativen günstiger ist. Die Abgrenzung erfolgt jedoch nach feststehenden Kriterien. In beiden Fällen wirken sich aber die Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen steuerlich aus. In dem Online-Seminar erläutert Ihr Referent daher insbesondere folgende Fragestellungen:

Inhalte des Online-Seminars
  • Begriffsbestimmungen für Ausbildungskosten und Fortbildungskosten
  • Grundsätze zur Abgrenzung der Ausbildungskosten von den Fortbildungskosten
  • Einzelne Maßnahmen der Ausbildung und Fortbildung
  • Welche Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden?
  • Was gilt, wenn der Arbeitgeber Bildungsmaßnahmen bezahlt?
  • Was gilt, wenn die Eltern die Aus- oder Fortbildung bezahlen (auch für das Kindergeld)?
  • Wo sind welche Beträge in der Steuererklärung einzutragen?
  • Können im Vorfeld Freibeträge beantragt werden?
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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