Der Bundesrat hat am 27.3.2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt. Dieses soll die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern. Es enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen – so auch einen vereinfachten Zugang zu Sozialleistungen in Zeiten von Corona. In diesem Seminar erfahren Sie kompakt, welche Änderungen sich durch das neue Gesetz bei der Grundsicherung und dem Kinderzuschlag ergeben.

Inhalte des Online-Seminars

Mit dem Sozialschutz-Paket werden die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zeitlich befristet nach einem deutlich vereinfachten Verfahren erbracht. Ziel ist es, Leistungsberechtigten, die durch die Corona-Krise in existenzielle Not geraten sind, möglichst unbürokratisch zu helfen und gleichzeitig die Behörden zu entlasten. Zu diesem Zweck wurden zeitlich befristete Sonderregelungen geschaffen, die zu einer vereinfachten Leistungsgewährung führen. Dies betrifft die Vermögensberücksichtigung, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung, die vorläufige Bewilligung und die vereinfachte Weiterbewilligung. Auch die angrenzende Leistung Kinderzuschlag wird befristet vereinfacht. Im Seminar werden die Sonderregelungen ausgehend vom Gesetzestext und der amtlichen Begründung eingehend erläutert. Am Ende des Seminars ist aufgrund der Aktualität ausreichend Raum für Fragen.

Zielgruppen
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Fachanwälte für Sozialrecht

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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