Was bringt die am 1.8.2016 in Kraft tretende SGB II-Reform? Hat sie den Namen Rechtsvereinfachungs-Gesetz verdient? Eines ist sicher: Die Reform bringt für alle, die mit dem SGB II zu tun haben einige Veränderungen mit sich. Diese betreffen nicht nur den Ablauf des Verwaltungsverfahrens, sondern auch die Leistungsansprüche der SGB II-Bezieher.

Inhalte des Online-Seminars

Das Seminar stellt die zum 1.8.2016 in Kraft getretenen Änderungen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz) dar. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Änderungen im Verwaltungs- und Leistungsverfahren. Hier sind insbesondere die neuen (und teils aus dem SGB III in das SGB II überführten) Bestimmungen zur (vorläufigen) Leistungsbewilligung sowie zur Aufhebung und Erstattung zu nennen. Darüber hinaus werden in einem weiteren Schwerpunkt die Änderungen bei der Bewilligung von Kosten der Unterkunft und Heizung dargestellt und mit der Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetzes verglichen.

Zielgruppen
  • Fachanwälte für Sozialrecht
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Alle Interessierten

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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