Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Personalpraxis getreten.  Da die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Arbeitsverhältnis nicht an die elektronische Verarbeitung der Daten gebunden ist, spielt der Datenschutz im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle. Daneben prägen die Regelungen der EU – Datenschutzgrundverordnung den Beschäftigtendatenschutz und verlangen vom Arbeitgeber die Beachtung erheblicher formaler Pflichten.

 

Inhalte des Online-Seminars
  • Rechtliche Grundlage des Arbeitnehmerdatenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz und EU – Datenschutzgrundverordnung
  • Einwilligung des Arbeitnehmers und Betriebsvereinbarungen als Grundlage für Datennutzung
  • Zulässigkeit von Datennutzung im Arbeitsverhältnis – von „der Wiege bis zur Bahre“:
    - Begründung des Arbeitsverhältnisses
    - Durchführung des Arbeitsverhältnisses
    - Kontrolle der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers, Compliance und Datenschutz
    - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    - Datenverarbeitung durch Dritte
  • Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben
Zielgruppen
  • HR-Manager
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Unternehmensjuristen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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