Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen, gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Als sog. Gehaltsextra spielen sie auch bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung eine immer größere Rolle. Bei Betriebsprüfungen können falsche lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen zu unliebsamen Nachforderungen führen.

Das Seminar informiert Sie, welche verschiedenen Arten von Sachbezügen es gibt und wie diese steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind. Sie erfahren, in welchen Fällen eine Gehaltsumwandlung in einen Sachbezug möglich ist und wann diese zu geringeren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben führt.

Inhalte des Online-Seminars

 Schwerpunktthemen sind die unterschiedlichen Bewertungs- und Besteuerungsmöglichkeiten von Sachbezügen. Bestimmte Sachbezüge müssen mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort bewertet werden. Erhält ein Arbeitnehmer freie Kost und Logis, greifen die Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die Firmenwagenüberlassung wird in der Praxis häufig nach der sog. 1-%-Regelung bewertet.

Weiterer Themenschwerpunkt sind Gehaltsumwandlungen: Immer häufiger verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres bisherigen Bruttoarbeitslohns zugunsten steuerfreier oder pauschal zu besteuernder Sachbezüge. Worauf Sie achten müssen, damit diese Sachbezüge tatsächlich auch steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, erfahren Sie im Seminar. Die lohn- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung wird anhand praktischer Beispiele verdeutlicht.

Berücksichtigt werden aktuelle Verwaltungsanweisungen und die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie die geltenden Sozialversicherungsvorschriften.

Zielgruppen
  • Entgeltabrechner
  • Mitarbeiter in Steuerkanzleien
  • Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Personalsachbearbeiter
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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