Im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer haben häufig Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Ende des Jahres 2018 wurden mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (sog. Rentenpakt) zahlreiche Neuregelungen für diesen Sozialversicherungszweig beschlossen. Sie haben eines gemeinsam: Es handelt sich um Leistungsverbesserungen.

Das Online-Seminar informiert über die Leistungsverbesserungen durch den Rentenpakt, die nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Arbeitgeber von Interesse sind.

Inhalte des Online-Seminars

Schon in der jüngeren Vergangenheit hat der Gesetzgeber zahlreiche Leistungsverbesserungen beschlossen, sei es durch das sog. Rentenpaket aus dem Jahr 2014 (Mütterrente I und Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten sowie „Rente ab 63“) oder durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz sowie das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, jeweils aus dem Jahr 2017.

Mit dem beschlossenen Rentenpakt vom 28.11.2018 werden weitere Leistungsverbesserungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag umgesetzt: Zum 1.1.2019 wurde durch die Mütterrente II die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ausgeweitet, indem nun 2,5 statt 2 Kindererziehungsjahre anerkannt werden. Auch die künftigen Erwerbsminderungsrenten werden abermals verbessert, durch eine längere Zurechnungszeit, mit der bei der Rentenberechnung eine Erwerbstätigkeit über den Zeitpunkt der Erwerbsminderung hinaus fingiert wird. Flankierend werden in der gesetzlichen Rentenversicherung der Beitragssatz und das Rentenniveau durch sog. Haltelinien stabilisiert. Zum 1.7.2019 wird in der Sozialversicherung aus der Gleitzone der Übergangsbereich. Hierdurch werden Arbeitnehmer im Entgeltbereich von 450,01 EUR bis 1.300 EUR bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet, ohne dass sich dies zukünftig negativ auf die Rentenansprüche auswirkt.

Ebenfalls zum 1.7.2019 steht die jährliche Rentenanpassung an und es ist zu erwarten: Die Renten werden steigen.

Zielgruppen
  • Entgeltabrechner
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Personalsachbearbeiter
  • Führungskräfte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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