Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Personalpraxis getreten und in Zeiten von Corona aufgrund stark zunehmenden Arbeitens im Homeoffice aktueller denn je. Welche (Gesundheits-)Daten darf der Arbeitgeber erfragen und speichern, was gilt in Bezug auf geschäftliche Daten bei Homeoffice und welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber jetzt ergreifen?

Der Datenschutz spielt im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz prägen die Regelungen der EU – Datenschutzgrundverordnung den Beschäftigtendatenschutz und verlangen vom Arbeitgeber die Beachtung erheblicher formaler Pflichten.

Inhalte des Online-Seminars
  • Rechtliche Grundlage des Arbeitnehmerdatenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz und EU – Datenschutzgrundverordnung
  • Einwilligung des Arbeitnehmers und Betriebsvereinbarungen als Grundlage für Datennutzung
  • Datenschutz beim Arbeiten im Homeoffice 
  • Zulässigkeit von Datennutzung im Arbeitsverhältnis – von „der Wiege bis zur Bahre“:
    • Begründung des Arbeitsverhältnisses
    • Durchführung des Arbeitsverhältnisses
    • Kontrolle der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers,
    • Arbeitsschutz und Datenschutz bei Infektionsbekämpfung - Coronakrise 
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Datenverarbeitung durch Dritte
  •  Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben
Zielgruppen
  • HR-Manager
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Unternehmensjuristen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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