Zum 25.5.2018 entfaltet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ihre direkte Wirkung. Zudem ist das Bundesdatenschutzgesetz umfangreich geändert worden.

Da die Geltung der Datenschutz-Grundverordnung im Arbeitsverhältnis nicht an die elektronische Verarbeitung der Daten gebunden ist, spielt der Datenschutz im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle.

Auf Arbeitgeber sind mit der Neuregelung des Datenschutzrechts neue Dokumentationspflichten, weitere Anforderungen an die Einwilligung der Beschäftigten und Bußgeldandrohungen zugekommen. Die ersten Erfahrungen mit den Neuregelungen und die konkreten Anforderungen an den Datenschutz im Arbeitsverhältnis sind Gegenstand des Seminars.

Inhalte des Online-Seminars
  • Rechtliche Grundlage des Arbeitnehmerdatenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz und EU - Datenschutz-Grundverordnung mit den Änderungen ab 25.5.2018
  • Einwilligung des Arbeitnehmers und Betriebsvereinbarungen als Grundlage für Datennutzung
  • Zulässigkeit von Datennutzung im Arbeitsverhältnis - von "der Wiege bis zur Bahre":
    • Begründung des Arbeitsverhältnisses
    • Durchführung des Arbeitsverhältnisses
    • Kontrolle der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers, Compliance und Datenschutz
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Datenverarbeitung durch Dritte
  • Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben
Zielgruppen
  • HR-Manager
  • Personalreferent
  • Unternehmensjuristen
  • Personalleiter
  • Compliance Officer
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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