Ende März hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) beschlossen. Da mit einem Einspruch des Bundesrats nicht mehr zu rechnen ist, wird das neue EntgTranspG voraussichtlich bereits im Juni 2017 in Kraft treten. Es soll sicherstellen, dass Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gewährt wird. Das neue Gesetz sieht einen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigen vor und definiert wesentliche Begriffe und Grundsätze zum Gebot der Entgeltgleichheit. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen betriebliche Prüfverfahren zur Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots durchführen und unterliegen Berichtspflichten.

Inhalte des Online-Seminars

Das Seminar informiert über folgende wesentliche Inhalte der gesetzlichen Neuregelung:

  • Verbot der Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts
  • Rechtsfolgen einer Benachteiligung
  • Der neue Auskunftsanspruch des/der Beschäftigten
  • Inhalt des Auskunftsanspruchs
  • Unterscheidung nach tarifanwendenden und sonstigen Arbeitgebern
  • Abwicklung des Auskunftsanspruchs (i.d.R. über den Betriebsrat)
  • Rechtsfolgen aus der Verletzung des Auskunftsanspruchs
  • Datenschutz und Auskunft
  • Betriebliche Prüfverfahren
  • Bericht zur Gleichstellung und Folgen bei Verletzung der Berichtspflicht
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • HR-Manager
  • Betriebs- und Personalräte
  • Führungskräfte
  • Unternehmensjuristen
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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