Am 6.7.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll sicherstellen, dass Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gewährt wird. Das Gesetz sieht einen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigen vor und definiert wesentliche Begriffe und Grundsätze zum Gebot der Entgeltgleichheit. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen betriebliche Prüfverfahren zur Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots durchführen und unterliegen Berichtspflichten. Das Seminar beleuchtet die ersten Praxiserfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz und aufgetretene Fragen bei der Umsetzung.

Inhalte des Online-Seminars
  • Verbot der Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts
  • Rechtsfolgen einer Benachteiligung
  • Auskunftsanspruch des/der Beschäftigten
  • Verwendung der erteilten Auskunft durch den Arbeitnehmer
  • Unterscheidung nach tarifanwendenden und sonstigen Arbeitgebern
  • Abwicklung des Auskunftsanspruchs (i.d.R. über den Betriebsrat)
  • Rechtsfolgen aus der Verletzung des Auskunftsanspruchs
  • Datenschutz und Auskunft
  • Betriebliche Prüfverfahren
  • Bericht zur Gleichstellung und Folgen bei Verletzung der Berichtspflicht
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • HR-Manager
  • Betriebs- und Personalräte
  • Führungskräfte
  • Unternehmensjuristen
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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