Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchführen. Das Gesetz auferlegt dem Arbeitgeber damit die Initiative für das bEM. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, ein ordnungsgemäßes bEM durchzuführen, kann ein Indiz für die Vermutung darstellen, dass Sie sich nicht an Ihre gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern mit längeren Krankheitszeiten halten. In diesem Online-Seminar werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Ziele des bEM vermittelt.

Inhalte des Online-Seminars

Ihr Referent Dr. Peter Rambach wird Ihnen sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Anforderungen der Arbeitsgerichte bis hin zu den kündigungsrechtlichen Folgen bei der Nichtdurchführung vor Ausspruch einer krankheitsbedingten - oder personenbedingten Kündigung darstellen. Er erläutert Ihnen die Rechte und Pflichten der betroffenen Beschäftigten und des am Verfahren zu beteiligenden Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung. Sie lernen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten kennen, erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des bEM ankommt und können so u.a. die Risiken einer eventuellen Schadensersatzpflicht wegen der Benachteiligung von Beschäftigten wegen einer Behinderung nach dem AGG einschätzen. Schließlich werden die beispielsweise bei dem Erheben von Daten über die krankheitsbedingten Fehlzeiten und deren Übermittlung an den Betriebsrat oder sonstige Stellen zu beachtenden datenschutzrechtlichen Anforderungen dargestellt.

Zielgruppen
  • Personalreferent
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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