Die Regelungen zum umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer klingen einfach, sind aber bei der konkreten Anwendung oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Zum 1.1.2020 ist die untere Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung geändert worden.

Inhalte des Online-Seminars

Bei Kleinunternehmern, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, wird die Umsatzsteuer für Ausgangsumsätze nicht erhoben, in Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Im Gegenzug darf der Kleinunternehmer Umsatzsteuer für Leistungsbezüge auch nicht als Vorsteuer abziehen. Der Unternehmer kann jedoch auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung verzichten.

In diesem Online-Seminar werden neben Zweifelsfragen zur neuen Umsatzgrenze ab dem 1.1.2020 auch Fragen zur Berechnung des maßgeblichen Gesamtumsatzes hinsichtlich spezieller Sachverhalte, wie differenzbesteuerten Umsätzen, unentgeltlichen Wertabgaben usw. besprochen. Darüber hinaus werden Hinweise zur Ausübung der Optionsmöglichkeit zur Regelbesteuerung sowie zur Behandlung von grenzüberschreitenden Umsätzen im Zusammenhang mit Kleinunternehmern gegeben.

Auf folgende Inhalte wird unter anderem eingegangen:

  • Vorteilhaftigkeit der Kleinunternehmerregelung
  • Kleinunternehmerschaft gezielt gestalten
  • Was, wenn die Kleinunternehmerregelung wegfällt
  • Freiwillige Option zur Regelbesteuerung
  • Wechsel zur Kleinunternehmerbesteuerung
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • Mitarbeiter in der Finanzverwaltung

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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